SimTax FAQ
Hilfetexte
Nutzen Sie zu Klärung von Zweifelsfragen die Hilfefunktion im
Formular: Klicken Sie einfach auf die Feldbezeichnungen. Im sich
öffnenden neuen Fenster finden Sie Erläuterungen zu den betreffenden
Sachverhalten.
Bedienung des
Formulars
Tragen Sie in die Formularfelder Ihre Daten ein oder wählen Sie
aus den vorgegebenen Werten den jeweils zutreffenden aus. Benutzen
Sie um von Feld zu Feld zu springen nicht die Eingabetaste, sondern
die Tabulatortaste (das ist die Taste links vom Q auf Ihrer
Tastatur). Beim Verlassen eines Feldes werden die Ergebnisse
sofort ermittelt. Auf diese Weise lassen sich die Unterschiede
mehrerer Alternativen sehr komfortabel und schnell ermitteln.
Abrechnung
drucken
Sie können alle Ergebnisse ausdrucken. Verwenden Sie hierfür die
Druckfunktion Ihres Browsers jedoch nicht direkt auf der
Formularseite, sonder bereiten Sie die Daten zuerst mit dem Knopf
"drucken" in der unteren Formularzeile zum Drucken auf.
Die Abrechnung von Laufenden Bezügen
Im Lohnsteuerrecht wird zwischen "laufendem Arbeitslohn" und
"sonstigen Bezügen" unterschieden. Laufender Arbeitslohn ist der
Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt.
Sonstige Bezüge sind insbesondere einmalige Zahlungen, die neben dem
laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. Weihnachtszuwendungen,
ein 13. Monatsgehalt, Urlaubsgelder und Urlaubsabgeltungen. Diese
Zahlungen können Sie mit SimTaxSB abrechnen.
Netto-Brutto-Hochrechnung
Anstelle der üblichen Berechnung von Abzügen und Nettoentgelt ausgehend
von den steuerpflichtigen Bruttobezügen können Sie auch eine
Netto-Brutto-Hochrechnung durchführen. Anhand des gewünschten
Nettoeinkommens wird dann ermittelt, wie hoch das steuerpflichtige
Brutto sein muss, um ein gewünschtes Nettoentgelt zu erzielen.
Bruttobezüge
(Bruttogehalt, Bruttolohn)
Ausgangsbasis für das Nettoeinkommen ist das Gehalt oder der Lohn,
der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde.
Hinzugerechnet wird der Wert von Sachbezügen.
Das Netto ergibt sich nach Abzug der Steuern und der
Sozialversicherungsbeiträge.
An das Finanzamt abzuführende Steuern sind:
- die Lohnsteuer
- der Solidaritätszuschlag
- die Kirchensteuer
Die einbehaltene
Steuer
wird bei einer späteren
Einkommensteuerveranlagung wie eine
Steuer-Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.
An Sozialversicherungsabgaben werden erhoben Beiträge zur
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Steuerbegünstigte
Versorgungsbezüge
SimTax berücksichtigt die Steuerbegünstigung von
Versorgungsbezügen, wenn Sie den Betrag der Versorgungsbezüge
zusätzllich in das Eingabefeld unter dem steuerpflichtigen Brutto
eintragen. "Zusätzlich" heißt: die Versorgungsbezüge müssen auch im
steuerpflichtigen Brutto enthalten sein.
Außerdem werden Angaben über die Höhe des monatlichen
Versorgungsbezuges und eventueller Sonderzahlungen sowie die Anzahl
der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden, benötigt.
Für die Höhe der Steuerbegünstigung sind maßgebend
- das Jahr des Versorgungsbeginns
- der Versorgungsbezug im ersten vollen Monat,
- oder, wenn der Versorgungsbezug vor 2005 begonnen hat,
der Versorgungsbezug im Januar 2005
- die Höhe von Sonderzahlungen in diesem Jahr
- die Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt
werden.
Steuerklasse
Der Lohnsteuerabzug richtet sich bei Arbeitnehmern nach der
Lohnsteuerklasse.
Lohnsteuerklasse I erhalten
- Ledige
- Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten
- dauernd getrennt Lebende
- in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
- Verwitwete
- Geschiedene
soweit nicht Lohnsteuerklasse III oder IV in Frage kommen.
Lohnsteuerklasse II erhalten
- Alleinerziehende mit mind. einem Kind und keiner
zweiten erw. Person in der Wohnung
- Verwitwete mit mindestens einem Kind
sofern die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllt sind.
Lohnsteuerklasse III erhalten
- Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben,
sofern der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht
- Verheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten
in die Steuerklasse V eingereiht ist
- Verwitwete für das auf das Sterbejahr des Ehegatten
folgende Kalenderjahr
- Verheiratete, deren Partner selbständig ist
Lohnsteuerklasse IV erhält
- ein Verheirateter, wenn auch der Ehegatte Arbeitslohn
bezieht und nicht die Steuerklasse 5 hat
Lohnsteuerklasse V erhält
- ein Verheirateter, wenn beide Ehegatten beantragen,
den anderen in III einzureihen
Lohnsteuerklasse VI erhalten
- Arbeitnehmer, die eine Steuerkarte für ein zweites
oder weiteres Dienstverhältnis benötigen
Steuerfreibetrag
Durch die Eintragung eines Freibetrags auf der
Lohnsteuerkarte ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber
von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Freibeträge können Sie beim
Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder
Ihnen Pauschbeträge zustehen.
Ein Freibetrag wird jedoch nicht in allen Fällen
eingetragen, in denen steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen
vorliegen. Für Vorsorgeaufwendungen wird ein Freibetrag auf der
Lohnsteuerkarte in keinem Fall eingetragen. Alle
Vorsorgeaufwendungen werden bereits bei der Berechnung der
Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter
Höchstbeträge berücksichtigt. Wenn höhere Vorsorgeaufwendungen
entstehen, die im Rahmen der hierfür geltenden
Sonderausgaben-Höchstbeträge berücksichtigt werden können, können
diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht
werden. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge nach dem
Altersvermögensgesetz ("Riesterrente")
können nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ebenfalls erst
bei der Veranlagung zur Einkommensteuer (Anlage AV zur
Einkommensteuererklärung) berücksichtigt werden.
Kinder lt.
Steuerkarte / Anzahl Kinder für Kindergeld
Wählen Sie bitte die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in
beiden Auswahlfeldern aus.
Die im ersten Feld anzugebende Zahl der Kinderfreibeträge aus der
Lohnsteuerkarte wirkt sich auf die Höhe des Solidarzuschlages und
der Kirchensteuer aus, seit 1996 jedoch nicht mehr auf die Höhe der
Lohnsteuer.
Die zweite Zahl ist für die Höhe des Kindergeldes maßgebend.
Während auf der Lohnsteuerkarte auch "halbe
Kinderfreibeträge" eingetragen sein können, wird das Kindergeld
an die jeweiligen Berechtigten nur in ganzen Beträgen gezahlt.
Kindergeldoption
Damit Sie vergleichen können, welche Variante am Jahresende
voraussichtlich günstiger sein wird, können Sie unter
"Kindergeldoption" auch die Option "Steuerfreibetrag" einstellen.
Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer die auf der
Lohnkarte eingetragenen Kinderfreibeträge berücksichtigt werden und
Kindergeld nicht gezahlt wird.
Beachten Sie jedoch, dass diese Option für die tatsächliche
Lohnsteuer-Berechnung nicht in Anspruch genommen werden
kann, sondern nur im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer
anwendbar ist. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung beide
Varianten automatisch und wählt die für den Steuerpflichtigen
günstigere Option.
Über Simtax
SimTax ist ein kostenloses Tool zur
Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben für Löhne und
Gehälter. In Suchmaschinen finden Sie den Gehaltsrechner auch unter
Stichworten wie Lohnsteuerberechnung | Nettolohnrechner |
Brutto-Netto-Rechner | online-Gehaltsrechner oder einfach
Lohnrechner bzw. Gehaltsrechner. Weitere verwandte Suchbegriffe
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