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Abrechnungsmonat/-jahr gewünschtes Netto

Zeitraum steuerpfl. Brutto

Steuer-Klasse darin Versorgungsbezüge
Faktor lt. St-Karte *) Jahr in dem der V-Bezug erstmals gewährt wurde  
Geburtsjahr V-Bezug im Januar 2005
bzw. im ersten vollen Monat
B-Tabelle, keine Sozialvers. V-Sonderzahlungen lfd. Jahr
Kindergeldoption Zahl d. Monate f. V-Bezüge  
Gebiet Sachbezüge
Bundesland für Kirchensteuer Lohnsteuer
Kinder lt. St-Karte / f. Ki-Geld  /  Solidaritätszuschlag
Steuerfreibetrag Kirchensteuer
 mit Gleitzonenregelung Krankenversicherung
            Pflegeversicherung Sachsen Pflegeversicherung
  Beitragszuschlag z. Pflegevers. Rentenversicherung
Krankenversicherungsart *) Arbeitslosenvers.
abzugsf. Beitrag priv. Kr.vers.*) Netto
Beitragssätze   Kindergeld
Krankenvers. / Zusatzbeitr. AN % % verfügbar incl. KG
Pflegeversicherung % durchschn. Steuersatz %
Renten- / Arbeitslosenvers. % % Grenzsteuersatz %
Umlagen U1 / U2 (nur AG) % AG-Anteil Soz.-Vers.
Insolvenzgeldumlage (nur AG) % Gesamtkosten des AG
  Grenzeffizienz der Gesamtkosten %


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SimTax FAQ

 

Hilfetexte

Nutzen Sie zu Klärung von Zweifelsfragen die Hilfefunktion im Formular: Klicken Sie einfach auf die Feldbezeichnungen. Im sich öffnenden neuen Fenster finden Sie Erläuterungen zu den betreffenden Sachverhalten.
 

Bedienung des Formulars

Tragen Sie in die Formularfelder Ihre Daten ein oder wählen Sie aus den vorgegebenen Werten den jeweils zutreffenden aus. Benutzen Sie um von Feld zu Feld zu springen nicht die Eingabetaste, sondern die Tabulatortaste (das ist die Taste links vom Q auf Ihrer Tastatur). Beim Verlassen eines Feldes werden die Ergebnisse  sofort ermittelt. Auf diese Weise lassen sich die Unterschiede mehrerer Alternativen sehr komfortabel und schnell ermitteln.
 

Abrechnung drucken

Sie können alle Ergebnisse ausdrucken. Verwenden Sie hierfür die Druckfunktion Ihres Browsers jedoch nicht direkt auf der Formularseite, sonder bereiten Sie die Daten zuerst mit dem Knopf "drucken" in der unteren Formularzeile zum Drucken auf.


Die Abrechnung von Laufenden Bezügen

Im Lohnsteuerrecht wird zwischen "laufendem Arbeitslohn" und "sonstigen Bezügen" unterschieden. Laufender Arbeitslohn ist der Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer regelmäßig fortlaufend zufließt. Sonstige Bezüge sind insbesondere einmalige Zahlungen, die neben dem laufenden Arbeitslohn gezahlt werden, z. B. Weihnachtszuwendungen, ein 13. Monatsgehalt, Urlaubsgelder und Urlaubsabgeltungen. Diese Zahlungen können Sie mit SimTaxSB abrechnen.
 

Netto-Brutto-Hochrechnung

Anstelle der üblichen Berechnung von Abzügen und Nettoentgelt ausgehend von den steuerpflichtigen Bruttobezügen können Sie auch eine Netto-Brutto-Hochrechnung durchführen. Anhand des gewünschten Nettoeinkommens wird dann ermittelt, wie hoch das steuerpflichtige Brutto sein muss, um ein gewünschtes Nettoentgelt zu erzielen.
 

Bruttobezüge (Bruttogehalt, Bruttolohn)

Ausgangsbasis für das Nettoeinkommen ist das Gehalt oder der Lohn, der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Hinzugerechnet wird der Wert von Sachbezügen.

Das Netto ergibt sich nach Abzug der Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge.

An das Finanzamt abzuführende Steuern sind:

- die Lohnsteuer
- der Solidaritätszuschlag
- die Kirchensteuer

Die einbehaltene Steuer wird bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung wie eine Steuer-Vorauszahlung auf die Einkommensteuer angerechnet.

An Sozialversicherungsabgaben werden erhoben Beiträge zur

- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
 

Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge

SimTax berücksichtigt die Steuerbegünstigung von Versorgungsbezügen, wenn Sie den Betrag der Versorgungsbezüge zusätzllich in das Eingabefeld unter dem steuerpflichtigen Brutto eintragen. "Zusätzlich" heißt: die Versorgungsbezüge müssen auch im steuerpflichtigen Brutto enthalten sein.

Außerdem werden Angaben über die Höhe des monatlichen Versorgungsbezuges und eventueller Sonderzahlungen sowie die Anzahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden, benötigt.

Für die Höhe der Steuerbegünstigung sind maßgebend

-  das Jahr des Versorgungsbeginns
-  der Versorgungsbezug im ersten vollen Monat,
-  oder, wenn der Versorgungsbezug vor 2005 begonnen hat, der  Versorgungsbezug im Januar 2005
-  die Höhe von Sonderzahlungen in diesem Jahr
-  die Zahl der Monate, für die Versorgungsbezüge gezahlt werden.
 

Steuerklasse

Der Lohnsteuerabzug richtet sich bei Arbeitnehmern nach der Lohnsteuerklasse.

Lohnsteuerklasse I erhalten

-  Ledige
-  Verheiratete mit im Ausland lebendem Ehegatten
-  dauernd getrennt Lebende
-  in eingetragener Lebenspartnerschaft Lebende
-  Verwitwete
-  Geschiedene

soweit nicht Lohnsteuerklasse III oder IV in Frage kommen.

Lohnsteuerklasse II erhalten

-  Alleinerziehende mit mind. einem Kind und keiner zweiten erw. Person in der Wohnung
-  Verwitwete mit mindestens einem Kind

sofern die Voraussetzungen der Steuerklasse I erfüllt sind.

Lohnsteuerklasse III erhalten

-  Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, sofern der Ehegatte keinen Arbeitslohn bezieht
-  Verheiratete, deren Ehegatte auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht ist
-  Verwitwete für das auf das Sterbejahr des Ehegatten folgende Kalenderjahr
-  Verheiratete, deren Partner selbständig ist

Lohnsteuerklasse IV erhält

-  ein Verheirateter, wenn auch der Ehegatte Arbeitslohn bezieht und nicht die Steuerklasse 5 hat

Lohnsteuerklasse V erhält

-  ein Verheirateter, wenn beide Ehegatten beantragen, den anderen in III einzureihen

Lohnsteuerklasse VI erhalten

-  Arbeitnehmer, die eine Steuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigen
 

Steuerfreibetrag

Durch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder Ihnen Pauschbeträge zustehen.

Ein Freibetrag wird jedoch nicht in allen Fällen eingetragen, in denen steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen vorliegen. Für Vorsorgeaufwendungen wird ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte in keinem Fall eingetragen. Alle Vorsorgeaufwendungen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale im Rahmen bestimmter Höchstbeträge berücksichtigt. Wenn höhere Vorsorgeaufwendungen entstehen, die im Rahmen der hierfür geltenden Sonderausgaben-Höchstbeträge berücksichtigt werden können, können diese bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. Beiträge für eine zusätzliche Altersvorsorge nach dem Altersvermögensgesetz ("Riesterrente") können nicht im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern ebenfalls erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer (Anlage AV zur Einkommensteuererklärung) berücksichtigt werden.
 

Kinder lt. Steuerkarte / Anzahl Kinder für Kindergeld

Wählen Sie bitte die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder in beiden Auswahlfeldern aus. 

Die im ersten Feld anzugebende Zahl der Kinderfreibeträge aus der Lohnsteuerkarte wirkt sich auf die Höhe des Solidarzuschlages und der Kirchensteuer aus, seit 1996 jedoch nicht mehr auf die Höhe der Lohnsteuer. 

Die zweite Zahl ist für die Höhe des Kindergeldes maßgebend.

Während auf der Lohnsteuerkarte auch "halbe Kinderfreibeträge" eingetragen sein können, wird das Kindergeld an die jeweiligen Berechtigten nur in ganzen Beträgen gezahlt.
 

Kindergeldoption

Damit Sie vergleichen können, welche Variante am Jahresende voraussichtlich günstiger sein wird, können Sie unter "Kindergeldoption" auch die Option "Steuerfreibetrag" einstellen. Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer die auf der Lohnkarte eingetragenen Kinderfreibeträge berücksichtigt werden und Kindergeld nicht gezahlt wird. 

Beachten Sie jedoch, dass diese Option für die tatsächliche Lohnsteuer-Berechnung nicht in Anspruch genommen werden kann, sondern nur im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer anwendbar ist. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Veranlagung beide Varianten automatisch und wählt die für den Steuerpflichtigen günstigere Option. 
 

Über Simtax

SimTax ist ein kostenloses Tool zur Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialabgaben für Löhne und Gehälter. In Suchmaschinen finden Sie den Gehaltsrechner auch unter Stichworten wie Lohnsteuerberechnung | Nettolohnrechner | Brutto-Netto-Rechner | online-Gehaltsrechner oder einfach Lohnrechner bzw. Gehaltsrechner. Weitere verwandte Suchbegriffe sind: Nettorechner | Steuerrechner | Tarifrechner | Steuertabelle |  Nettolohn | Nettolohn Rechner | Lohn Gehaltsrechner | Lohn- und Gehaltsrechner | Lohn und Gehalt | Lohnabrechnung | Lohnabrechnung online | Nettogehalt | Brutto Netto Gehalt, Gehaltsrechner netto | Gehalt | Gehaltsabrechnung online | Nettolohnberechnung | Brutto Netto Lohn | Gehalt netto | Lohn-und Gehaltsrechner | Gesetzliche Krankenversicherung | Brutto Netto Gehaltsrechner
 

 

 
© 1996 - 2010 Siegfried Möck
Letzte Änderung: 23.12.2009

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