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Mit einem Mausklick ermitteln Sie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge 
und was jeden Monat für Sie übrig bleibt.

Rechnen Sie Ihre monatliche Abrechnung nach. 
Prüfen Sie, wie sich eine Gehaltserhöhung auf Ihr Netto auswirkt.

Sie möchten wissen, wie viel Sie brutto verdienen müssen,
um Ihr angestrebtes Nettogehalt zu bekommen?

Was bringt eine andere Steuerklassenwahl bei Ehegatten? 
Stellen Sie fest, wie viel von jeder zusätzlich verdienten Mark an Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten wird.

Für Arbeitgeber und Personalbüros ist SimTax ein nützliches Hilfsmittel bei der
Lohnabrechnung oder bei der Vorbereitung von Personalgesprächen.


Wählen Sie in der obigen Menüleiste:

SimTaxLB für die Lohn- und Gehaltsberechnung

SimTaxSB für Sonstige Bezüge (z. B. Weihnachtsgratifikation)

SimTaxV für die Steuerklassenwahl

Wichtige Neuerungen ab 2013

Mit dem im Februar 2013 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde rückwirkend ab 01.01.2013 der Grundfreibetrag auf 8 130 Euro angehoben. Arbeitgeber müssen diese Änderung spätestens ab dem 1. April 2013 anwenden. Sie sind grundsätzlich auch verpflichtet, bereits abgerechnete Zeiträume neu zu berechnen.

Zuvor wurden bereits die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung in Ost- und Westländern einheitlich auf 3937,50 € monatlich angehoben. In der Renten- und in der Arbeitslosen- versicherung beträgt die Bemessungsgrenze für die West-Länder jetzt 5.800 € monatlich, für die Ost-Länder 4.900 € mtl. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert den Wert, bis zu dem das Monatseinkommen der Beschäftigten zur Bemessung der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Wer also mehr verdient, zahlt für den darüber liegenden Teil des Gehalts keinen Krankenkassenbeitrag mehr.

Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam zu zahlende Beitrag zur gesetzlichen  Rentenenversicherung wird von 19,6 % auf 18,9 % gesenkt.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung wurde von 1,95 % auf 2,05 % angehoben.

Die Lohngrenze für Minijobs steigt von 400 € mtl. auf 450 € mtl.

Die Gleitzone im Niedriglohnbereich reicht nun von 450,01 € bis 850 €.


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© 1996 - 2013 Siegfried Möck
Letzte Änderung: 10.12.2012



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